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Dr. Roland Grau - Praxis für Wunschkinder, Stuttgart

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Sozial­medizin

Die Gesundheitsversorgung beginnt früher als die Krankenversorgung und reicht darüber hinaus.

Sozialmedizin beschreibt und analysiert die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Gesundheit und Krankheit, Risiken und protektiven Faktoren einerseits und gesellschaftlichen Einflüssen andererseits unter ätiologischer, präventiver, rehabilitativer, gutachterlicher, versorgungsrechtlicher und ökonomischer Perspektive.

Dabei müssen Unterschiede im Lebenskontext, wie sie beispielsweise durch Lebensalter und Geschlecht bedingt sind, ebenso berücksichtigt werden, wie der Einfluss von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Das umfasst aus gynäkologischer Sicht auch Aspekt der Frauengesundheit und Geschlechtergerechtigkeit an den Schnittstellen zwischen Arbeits-, Sozial- und Versicherungsmedizin.

Sozialmedizinische Beratung

Inhalt sozialmedizinischer Beratung ist die Wechselbeziehung von Arbeit, Beruf, Umwelt, Alter, Gesundheit und Gesellschaft, so bespielsweise:

  • Beschwerden bei der und durch die Arbeit, z.B. muskuloskelettale, abdominale, psychische,…
  • arbeitsbedingte Faktoren, die die psychische Gesundheit beeinflussen können
  • Anwendbarkeit von allgemeinen und individuellen Beschäftigungsverboten in der Schwangerschaft
  • Haushaltshilfe im Rahmen von Schwangerschaft und Geburt
  • Bedarf an Heil- und Hilfsmitteln
  • Möglichkeiten und Grenzen rehabilitativer Behandlungen
  • Hilfe zur Teilhabe am Erwerbsleben nach Erkrankung und Unfällen
  • Erhalt der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit älter werdender Beschäftigter
  • biologischen Belastungen (z.B. Infektionsgefahren, Gefahr durch Inhalation von Mikroorganismen)
  • chemische Belastungen (z.B. Phthalate als Weichmacher, Schwermetalle)
  • Belastung durch elektromagnetische Strahlung
  • Hilfen zum Erhalt der Selbständigkeit im höheren Lebensalter
  • Pflegebedürftigkeit
  • Hilfen für pflegende Angehörige
  • und vieles mehr…

Sozialmedizinische Begutachtung

In der sozialmedizinischen Praxis tritt aus Sicht des Betroffenen häufig die Begutachtung durch den Sozialmediziner mit ihren sozialrechtlichen Konsequenzen in den Vordergrund. Inhaltlich geht es dabei beispielsweise um Aussagen zu

  • Ausmaß und Dauer einer Arbeitsunfähigkeit
  • Einschränkungen der Einsatzfähigkeit
  • positivem und negativem Leistungsbild (z. B. nur 3 bis 6 Stunden Arbeitsfähigkeit pro Tag, maximal 5 kg heben oder tragen, keine Tätigkeiten in Zwangshaltungen wie Kauern)
  • Gesundheitsförderung
  • Zusammenspiel von sozialer Ungleichheit und Gesundheit
  • frauenspezifischen Themen in der modernen Arbeitswelt
  • Belastungen von Frauen in ehemaligen „Männerberufen“
  • Einfluss des demographischen Wandels
  • Entstehung und Bewältigung von Krankheiten
  • Versorgungsbedarf und Versorgungsangebote
  • Versicherungsmedizin und Gesundheitssystemstruktur
  • Pflegebedürftigkeit und Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen der Pflegeversicherung Voraussetzungen der Anerkennung einer Schwerbehinderung

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