Individuelle Gesundheitsleistungen (IGL)
Wir alle werden durchschnittlich älter, als unsere Vorfahren. Unser letztes Lebensjahr verursacht fast 90% der Kosten des Gesundheitssystems.
Der gemeinsamen Bundesausschuss lässt die Gewährung einer Leistung durch die GKV nur zu, wenn diese notwendig (also nicht zweckmäßig, am besten, o.ä.), ausreichend und wirtschaftlich ist.
Voraussetzung jeder Leistungsgewährung ist ein aktuell bestehendes Beschwerdebild von Krankheitswert oder eine in ihrem Umfang festgelegte Vorsorgeleistung (beide schließen sich gegenseitig aus).
Der medizinische Fortschritt beschleunigt sich. Dadurch ergeben sich immer mehr Behandlungsformen, die nicht vom gemeinsamen Bundesausschuss bewertet und genehmigt sind.
Die aktuelle Rechtsprechung verpflichtet Ärzte, ihre Patienten über die Möglichkeiten (aber auch die Grenzen und Risiken), die der medizinische Fortschritt bietet, hinreichend zu informieren.
Um unserer Informationspflicht zu genügen, haben wir uns für ein Praxisinformationssystem entschieden.