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Dr. Roland Grau - Praxis für Wunschkinder, Stuttgart

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2. Schwanger­schafts­drittel

Feinultraschall

Feinultraschall ist eine Untersuchung des ungeborenen Kindes mittels eines besonders hoch auflösenden Ultraschallgerätes und kann nur von besonders hierfür durch die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) qualifizierten Ärzten durchgeführt werden. Mittels des Feinultraschalls, der im Zeitraum von der etwa 19. bis zur 24. Schwangerschaftswoche durchgeführt wird, ist es theoretisch möglich, Entwicklungsstörungen und körperliche Besonderheiten beim Kind mittels sogenannter Softmarker festzustellen bzw. weitgehend auszuschließen. Chromosomale Störungen (z. B. Down-Syndrom, Edwards-Syndrom, Pätau-Syndrom) lassen sich nicht diagnostizieren. Lediglich die Kombination verschiedener körperlicher Auffälligkeiten kann auf bestimmte Chromosomenbesonderheiten hinweisen, sodass eine Amniozentese zur sicheren Diagnose in Erwägung gezogen werden kann. Es wird besonders auf das eventuelle Fehlen von Organanlagen, Fehlbildungen der Organe und die zeitgerechte Entwicklung der Organe geachtet.

Untersucht werden insbesondere:

  • das Gesicht: Besonderheiten wären z. B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, ein ungewöhnlich kleiner oder großer Augenabstand oder ein ungewöhnliches Gesichtsprofil, z. B. durch ein unterentwickeltes (= hypoplastisches) Nasenbein,
  • der Kopf: Besonderheiten wären z. B. Hydrozephalie (= eine Ansammlung von Hirnflüssigkeit aufgrund einer Ableitungsstörung), Mikrozephalie (= ein zu kleiner Kopf), Anenzephalie (= eine Neuralrohrfehlbildung, gekennzeichnet durch das Fehlen von Teilen des knöchernen Schädeldachs, der Hirnhäute, der Kopfhaut und Teilen des Gehirns), Holoprosenzephalie (= eine Entwicklungsstörung des Vorderhirns und des Gesichts), eine Enzephalozele (= Hirnbruch), vergrößerte Hirnkammern (Ventrikel) oder Plexuszysten im Gehirn
  • die Wirbelsäule: eine Besonderheit wäre z. B. eine Form von Spina bifida aperta (= Verschlussstörung des Rückenmarkkanals)
  • die Extremitäten: Besonderheiten wären z. B. ein verkürzter Oberschenkelknochen (= Femur) oder ein verkürzter Oberarmknochen (= Humerus), ein unterentwickeltes (= hypoplastisches) oder fehlendes (= aplastisches) Mittelglied des fünften Fingers, eine besondere Stellung der Finger (z. B. Biegungen oder Überlagerungen), eine Form von angeborenen Hand- oder Fußfehlbildungen (= Dysmelie) oder Vielfingrigkeit (= Polydaktylie)
  • der Bauch: eine Besonderheit wäre z. B. eine Omphalocele (= Nabelschnurbruch bzw. die Nabelschnur am Baby ist sackartig aufgebläht und Bauchorgane treten durch den Nabel hervor), eine Laparoschisis (= Bauchwandspalte), eine Gastroschisis (= meist rechts vom Nabel gelegene Fehlbildung der Bauchwand mit Vorfall von Darmschlingen) oder ein Zwerchfellbruch
  • der Magen-Darm-Trakt: Besonderheiten wären z. B. Verlegungen oder Verstopfungen wie ein Darmverschluss (Duodenalstenose, Double-Bubble-Phänomen)
  • die Nieren und die ableitenden Harnwege: Besonderheiten wären z. B. Zysten, ein Potter-Syndrom (wird je nach Ausprägung in die Typen Potter I, II, III, IV unterschieden) oder Fehlbildungen im Nierenbereich (z. B. Hufeisenniere, Wassersackniere, Harnstauungsniere, Nierenbeckenerweiterung)
  • das Herz: Besonderheiten wären z. B. Herzfehler oder White Spots (= Golfballphänomen)

Die Beurteilbarkeit hängst von der Qualität der Untersuchungsgeräte, der Erfahrung des untersuchenden Arztes, der aktuellen Fruchtwassermenge (wenig Fruchtwasser = schlechtere Schallleitung), der Kindslage, der Schwangerschaftswoche, der Stärke der Bauchdecke der Mutter, Narben, usw. ab. Eine Einbeziehung des 3D-Ultraschall oder 4D-Ultraschall kann sinnvoll sein, damit eine Besonderheit genauer eingeschätzt bzw. die vor- und nachgeburtliche Behandlung des Kindes optimal geplant werden kann. Das Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzung in der Schweiz untersuchte in einer Studie die psychischen Auswirkungen der vorgeburtlichen Sonographie. Die Studienteilnehmerinnen beurteilten die Diagnostik positiv, berichteten aber auch von erheblicher psychischer Belastung der Eltern durch die vorab mitgeteilten Auffälligkeiten, obwohl diese oft flüchtig waren und die meisten Kinder später gesund geboren wurden.

3D-Ultraschall

Die dreidimensionale Betrachtung (3D) ermöglicht eine räumliche Darstellung des ungeborenen Kindes bzw. einzelner Organe und Körperpartien durch rechnerische Prozessierung bei Bilderzeugung der mittels Ultraschall gewonnen Reflexsignale. Der Ablauf entspricht dem anderer Ultraschall-Untersuchungen, setzt aber spezielle Sonden voraus und hat einen erhöhten Zeitbedarf. Ein um die Dimension der Zeit erweitertes Verfahren des 3D-Ultraschalls ist der 4D-Ultraschall. Bereits mit dem üblichen Ultraschall festgestellte oder vermutete körperliche Besonderheiten (Herzfehler, Gesichts-Spalten, Spina bifida aperta, Anenzephalie,…) können oft deutlicher mit dem 3D-Ultraschall gesehen und dementsprechend in ihrer Ausprägung und Behandelbarkeit besser eingeschätzt werden. Chromosomale Störungen (Down-Syndrom, Edwards-Syndrom, Pätau-Syndrom,…) können nicht diagnostiziert werden. Die günstigsten Zeiträume für 3D-Aufnahmen sind die 12. bis 16. Schwangerschaftswoche für Bilder vom ganzen Ungeborenen, die 17.-22. Schwangerschaftswoche für Bildes des Gesichts und die 25. bis 33. Schwangerschaftswoche für Detailbilder einzelner Organe und Körperpartien des Ungeborenen. Wie gut das Ungeborene bzw. seine einzelnen Organe und Körperpartien zu sehen sind und ob auch das Geschlecht erkannt werden kann, hängt nicht nur vom Untersuchungsgerät, sondern besonders von der Lage des Ungeborenen, Plazenta-Sitz, Fruchtwassermenge (wenig Fruchtwasser bedeutet schlechtere Schallleitung), Schwangerschaftswoche und Dicke der mütterlichen Bauchdecke ab. Wenn die Umstände günstig sind, können die Elternpaare auch die meistens als besonders schön empfundenen Bewegungsbilder des Kindes im 4-D-Modus betrachten.

Oraler Glucose Toleranz Test

Der mit der Nahrung aufgenommene Traubenzucker wird mit Hilfe des Hormons Insulin (aus den Inselzellen der Bauchspeicheldrüse) in die Körperzellen transportiert. Fehlt Insulin, steigt der Blutzuckerspiegel inadäquat an, dennoch „hungern“ die Zellen. Der „orale Glukosetoleranztest“ (OGTT) zeigt, ob dieser Mechanismus gestört ist und wie stark und wie lange der Blutzucker nach Trinken einer definierten Zuckerlösung steigt. Er hilft so, Schwangere mit erhöhter Gefährdung für Typ-2-Diabetes oder manifestem Diabetes zu erkennen. Dazu trinken Sie nach 10 Stunden Nahrungskarenz 75 g Glucose in 250 ml Wasser. Zuvor sowie nach ein und zwei Stunden wird der Blutzucker im Plasma bestimmt. Die gemessenen Blutzuckerwerte überschreiten bei Gesunden nicht folgende Grenzwerte: Nüchtern 95 mg/dl, nach einer Stunde 180 mg/dl, nach zwei Stunden 155 mg/dl. Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge wurde in Deutschland ein vereinfachter Suchtest ohne Nüchternkontrolle für die Durchführung in der 24. Schwangerschaftswoche eingeführt, bei dem die Schwangere 50 g Glukose gelöst in 200 ml Wasser trinkt. Werden nach einer Stunde auffällige Werte > 140 mg/dl gemessen, erfolgt in der Regel zur Bestätigung ein voller OGTT. In USA wird der OGTT mit 100 g Glucose und vier Messwerten über drei Stunden empfohlen.

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